Reptilienimport in die EU


Nachfolgend möchte ich meine Erfahrungen teilen, die ich bei Import von CITES pflichtigen Reptilien aus der Schweiz gemacht habe.

 

Grundsätzlich braucht man, sofern das Exemplar den CITES Regelungen unterliegt, bei der Einfuhr in die EU ein CITES-Ausfuhrdokument des Ausfuhrlandes und eine CITES Einfuhrgenehmigung des Einfuhrlandes. 

Da Schweiz nicht bei der EU ist, muss man für lebende Tiere und Pflanzen immer eine Genehmigung beantragen. Sind diese im Anhang A bzw. B gelistet, so muss man CITES Dokumente beantragen.

 

Hört sich soweit ja noch nicht so kompliziert an:

Der Verkäufer in der Schweiz beantragt die Ausfuhr CITES. Im Anschluss beantrage ich mit dieser die Einfuhr CITES. Dann vereinbaren wir ein Treffen an der Grenze und machen die Übergabe beim Zoll.

 

Doch als ganz so einfach hat sich die ganze Aktion dann doch nicht herausgestellt.


CITES, Teil 1

Mit einer Kopie der Ausfuhr CITES vom Verkäufer wollte ich die Import CITES beantragen.

 

Dafür gibt es sogar ein Online Formular. An sich natürlich super, jedoch müsste sich dazu leider auch der Verkäufer mit Mailadresse, Name und kompletter Anschrift registrieren.

 

Also auf die "altmodische" Variante. Formular beim zuständigen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) suchen, downloaden, ausdrucken, ausfüllen und wieder einscannen. Danach das Formular inkl. Ausfuhr CITES an den zuständigen Mitarbeiter (Liste) des Ministeriums mailen.


Begutachtung der Unterbringungseinrichtung

Ein paar Tage danach bekam ich ein Mail vom CITES Gutachter der Naturschutzbehörde des Landes Steiermark.  Dieser ist dafür verantwortlich, die angedachte Unterbringungseinrichtung zu überprüfen. Erst nach positiver Überprüfung wird der Antrag weiter bearbeitet.

 

Also wurde ein Besichtigungstermin vereinbart, in dem der Sauriakeller als zukünftige Unterbringungseinrichtung der Geckos abgesegnet wurde. Dies wird vom CITES Gutachter an das Bundesministerium bestätigt.


CITES, Teil 2

Eine Woche später wurde ich von der zuständigen Beamtin des Bundesministeriums per Mail benachrichtigt, dass das Gutachten der wissenschaftlichen Behörde eingelangt ist, und um Einzahlung der Bundesverwaltungsabgaben in der Höhe von € 10,-- und Übermittlung des Einzahlungsbeleges ersucht wird.

 

Wenige Tage nach Überweisung der Gebühren wurde das CITES Dokument per Post zugestellt.


Evaluierung der zuständigen Zollstelle

Der Verkäufer machte mich darauf aufmerksam, dass nicht jede Zollstelle den Import von Reptilien mit CITES Dokumenten abwickelt.

Meine Recherche per Mailkommunikation ergab, dass dies nur über die Zollstellen Tisis (AT920400) und St. Margrethen (AT930900) möglich ist. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass evtl. eine Voranmeldung notwendig wäre.


Voranmeldung bei der Zollstelle

Gut gelaunt rief ich in der Vorwoche (Donnerstag Vormittag - der Import war für Montag geplant) des Imports bei der Zollstelle an, um mich wie empfohlen, vorab anzumelden. Die gute Laune ist dabei schnell verflogen, da mir nun erstmalig mitgeteilt wurde, was ich für den Import so alles benötige:

  1. CITES Aus- und Einfuhrbewilligung im Original
  2. Ein „Eingangsdokument“ für die Durchführung der Einfuhrkontrolle in Bezug auf gelistete invasive gebietsfremde Arten, ausgestellt vom Bundesamt für Ernährungssicherheit
  3. Eine elektronische Zollanmeldung: vor Ort gibt es 2 Speditionen, welche regelmäßig Zollanmeldung mit CITES Ein- und Ausfuhrbewilligungen abwickeln
  4. Gemäß § 4 ArtHG 2009 sind der abfertigenden Zollstelle für jede zollamtliche Abfertigung lebender Tiere oder lebender Pflanzen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 338/97 fallen, mindestens 18 Stunden vorher bekannt zu geben
  5. eine Rechnung

Somit war noch nicht einmal die Hälfte der Punkte (1 & 4) erledigt.

 

Da der Verkäufer eine Privatperson ist, gab es natürlich auch keine Rechnung. Also behalfen wir uns, indem wir den Kaufpreis am Herkunftsnachweis vermerkten. 

 


Eingangsdokument

Vom Zollbeamten bekam ich die Telefonnummer der zuständigen Dame vom Bundesamt für Ernährungssicherheit. Nachdem ich ihr die CITES Dokumente per Mail gesendet hatte, bekam ich das Eingangsdokument für die Durchführung der Einfuhrkontrolle in Bezug auf gelistete invasive gebietsfremde Arten noch am selben Abend übermittelt.


Voranmeldung Spedition

Nachdem ich mich hier für eine der Speditionen entschieden und dort angerufen hatte, musste ich folgende Dokumente übermitteln, damit diese die elektronische Zollanmeldung vorbereiten konnen:

  • CITES Dokumente
  • Herkunftsnachweis als Kaufvertrag

Leider bekam ich auf mein Mail mit der Rückfrage, ob somit alles erledigt wäre, keine Antwort mehr, da sich die Mitarbeiter ins Wochenende verabschiedet hatten.


Zollabfertigung

Am Montag Vormittag trafen wir uns bei der Zollstelle. Von dort wurde wir gleich zur Spedition geschickt, welche vorab die elektronische Zollanmeldung tätigen muss. Dort wurde ich dann ein wenig von den Gebühren überrascht (siehe nächstes Kapitel), war aber mittlerweile froh, dass alles geklappt hat. Zurück beim Zoll mussten die Geckos nur noch besichtigt, und die Dokumente abgestempelt werden. Die Besichtigung der Tiere war für die Beamten das Highlight des Tages.


Kosten

  • 10€ Bundesverwaltungsabgaben für das CITES Dokument
  • 100€ Zolleingangsbehandlung (bis inkl. 3 Tarifnummern): dieser Betrag ist unabhängig von der Anzahl der Tiere
  • 96€ 20% MWSt. vom Warenwert inkl. geschätzter Frachtkosten

Auf welcher Grundlage es zu dieser Schätzung der Frachtkosten kommt bzw. wie der Betrag errechnet wird, wurde mir leider trotz nachträglicher Rückfrage per Mail nicht beantwortet.